Das Landgericht Frankfurt am Main hat nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihren früheren Vorstandsvorsitzenden, Carsten Kengeter, heute einen Bußgeldbeschluss gegen die Deutsche Börse AG als Nebenbeteiligte erlassen. Der entsprechende Beschluss sieht Geldbußen gegen die Deutsche Börse AG in Höhe von EUR 5 Mio. und von EUR 5,5 Mio. wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 sowie wegen einer angeblichen Unterlassung einer Ad-hoc-Mitteilung im Januar 2016 vor.
Mit der Entscheidung des Landgerichts ist das Verfahren abgeschlossen. Der Vorstand der Deutsche Börse AG hatte zuvor nach eingehender Beratung mit dem Aufsichtsrat beschlossen, nicht gegen einen entsprechenden Bußgeldbeschluss des Landgerichts vorzugehen. Die Gesellschaft ist unverändert der festen Überzeugung, dass die Vorwürfe unbegründet waren. Dies stützt das Unternehmen auch auf die Ergebnisse umfangreicher Prüfungen durch mehrere unabhängige externe Experten. Nach eingehender Prüfung und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte hat die Deutsche Börse AG jedoch entschieden, dass eine Beendigung des Verfahrens mit der gefundenen Lösung im besten Interesse des Unternehmens ist.
Deutsche Börse AG & Profibusiness.world
21. Dezember 2018